alt
genug ist genug
Antisozialabbaugruppe
Herford

alt
05.12.2008 | Antifaschismus
Druckversion zeigen

Pfarrer Keunecke trotzt Verurteilung

Standhaft für die Menschlichkeit
Am gestrigen Tag wurde das Hauptverfahren gegen den Friedensaktivisten Berthold Keunecke eröffnet. Nach vierstündiger Verhandlung sprach das Amtsgericht Herford den Gemeindepfarrer von dem Vorwurf der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf der letztjährigen Demonstration gegen den Naziaufmarsch frei. Den vom Anwalt Keunecke’s geforderten Freispruch von der Anklage wegen Beihilfe zum „illegalen“ Aufenthalt verwehrte ihm der Richter allerdings und verurteilte B. Keunecke zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro.

"Kein Mensch ist illegal!" schallte es durch den überfüllten Gerichtssaal, als der Richter sein Urteil gegen den Pfarrer verkündete. Einige Besucher protestierten kurze Zeit und verließen demonstrativ den Gerichtssaal. In einem Schauspiel eigener Art ging der Richter mit einer ausgesprochen ausgefeilten Rhetorik auf die umfangreichen Ausführungen Keunecke’s zu seinen "von Menschlichkeit" geprägten Motiven ein – konnte und wollte aber im Ergebnis diesen humanitären Gesichtspunkten nichts abgewinnen und erklärte im folgenden lapidar, dass die "Buchstaben des Gesetzes" erfüllt seien.

Demgegenüber stellte B. Keunecke seine Solidarität unter Beweis, indem er mehrmals auf die menschenunwürdigen Lebensverhältnisse von Flüchtigen aufmerksam machte und das Asylgesetz der BRD infrage stellte. Mit den Worten "Menschen können nicht illegal sein" konterte er den von der Staatsanwältin und dem Richter gemachten Vorwurf der Illegalität des Aufenthalts der kurdischen Familie. Auch das Angebot des Richters, das Verfahren wegen geringer Schuld mit einer Geldstrafe von 800 Euro beizulegen, lehnte Keunecke wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" ab. Er akzeptierte keinerlei Kompromisse in der Sache und stellte die prinzipielle Frage, ob eine Hilfeleistung gegenüber in Not geratenen Menschen überhaupt als Straftat bewertet werden kann.

An diesem Tag ging der Gemeindepfarrer nicht nur als moralischer, sondern auch als politischer Sieger aus dem Prozess hervor. Aber auch in rechtlicher Hinsicht machte das Schlussplädoyer des Anwalts Sebastian Nickel (Bielefeld) Hoffnung auf einen Freispruch in der nächsten Instanz. Denn so eindeutig, wie der Richter die rechtliche Lage bewertete, ist die Angelegenheit in den Augen des Verteidigers nicht. Doch auch wenn das Berufungsgericht an der Entscheidung des Amtsgerichts nicht abweichen sollte, hat B. Keunecke mit seiner Standhaftigkeit deutliche Signale gesetzt: Keunecke stellt sich weiterhin quer!


Weitere News zu diesem Thema:
Protest gegen ProNRW-Auftritt in OWL
Freispruch für Keunecke: Signalwirkung für Flüchtlingshelfer
Berufungsverhandlung: Pfarrer Keunecke plädiert auf Freispruch
Strafprozess gegen Zivilcourage
pro NRW – Rechtsradikale in Anzug und Krawatte




WEB//NEWS Newsmanagement - © by Stylemotion.de - Impressum