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07.07.2009 | Antifaschismus
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Berufungsverhandlung: Pfarrer Keunecke plädiert auf Freispruch

Am Montag, den 13. Juli 2009 findet um 13.30 Uhr die Berufungsverhandlung vor dem Bielefelder Landgericht gegen den Herforder Pfarrer Berthold Keunecke statt.

Gegenstand des Strafverfahrens ist die Verurteilung vom 4. Dezember 2008 des Pfarrers zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt einer kurdischen Frau und ihren zwei minderjährigen Töchtern. Im erstinstanzlichen Verfahren in Herford lehnte Keunecke wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" des Verfahrens eine minder schwere Geldstrafe von 800 Euro wegen geringer Schuld ab.

Damals wie heute sieht sich der Pfarrer im Recht:
Ich konnte mich auf das Gebot der Nächstenliebe und auf den notwendigen Schutz der Menschenwürde berufen. In dem Verfahren habe ich hervorgehoben, dass die kurdische Frau auch ohne meine Hilfe in Deutschland geblieben wäre. Ich konnte ihr aus Gewissensgründen die Hilfe nicht versagen.

Von dem angestrebten Freispruch vor dem Bielefelder Berufungsgericht erhofft sich der Pfarrer insbesondere eine Signalwirkung für andere FlüchtlingshelferInnen, die nach der derzeitigen Rechtsprechung noch immer mit staatlichen Repressionen überzogen werden können.

Datum: Montag, 13. Juli 2009
Ort: Landgericht Bielefeld
Uhrzeit: 13.30 Uhr

Link: Pfarrer Keunecke trotzt Verurteilung
Link: Strafprozess gegen Zivilcourage

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