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14.07.2009 | Antifaschismus
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Freispruch für Keunecke: Signalwirkung für Flüchtlingshelfer

"Menschenwürde schien ihm wichtiger als das Ausländergesetz"
Die Berufung des Herforder Friedensaktivisten B. Keunecke vor dem Bielefelder Landgericht am 13.7.2009 war erfolgreich. Die Strafkammer erkannte auf Freispruch und verwarf das erstinstanzliche Urteil des Herforder Amtsgerichts (vom 8.12.2008), in dem Keunecke zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt einer politisch verfolgten kurdischen Frau verurteilt wurde.

Dem Freispruch ging eine dreistündige Verhandlung voraus, in der der 47-jährige Pfarrer vor den rund 70 solidarischen Unterstützern eins ums andere mal seine humanitären Beweggründe für seine Hilfeleistung schilderte. Insbesondere stellte Keunecke klar: "Es geht nicht nur um mich, sondern um viele andere Flüchtlingshelfer, die in Not geratenen Menschen helfen." Damit traf er ins Mark der von der Staatsanwaltschaft getriebenen Anklage, die eine positive, im Sinne der Verteidigung stehende Grundsatzentscheidung fürchtete und jedes noch so geschmacklose Argument dagegen ins Feld führte. Ohne Skrupel kritisierte die Staatsanwaltschaft das "angemaßte" Selbstverständnis Keuneckes über den Inhalt des Menschenwürdegrundsatzes und verglich dieses Verhalten mit dem eines Nazis, der den Holocaust leugnet und sich durch die grundrechtlich verfasste Meinungsfreiheit gerechtfertigt fühlt.

Zu guter Letzt empörte sich die Staatsanwaltschaft nochmals über Keuneckes Einstellung mit den Worten: "Mir scheint es, dass ihm die Menschenwürde wichtiger sei als das Ausländergesetz". Wir jedenfalls hoffen dies inständig und glauben bereits im ersten Rechtszug vernommen zu haben, dass Keunecke darüber hinaus das Asylgesetz insgesamt in Frage gestellt hat - zu Recht!

Kein Mensch ist illegal - Bleiberecht überall!

Update 15.7.2009:
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Im Rahmen dessen wird das Urteil auf formelle Verfahrensfehler geprüft.


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